Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2020
Jedes Jahr am 28. April ist der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Ein guter Tag, sich mit dem Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sowie der Gesundheit auseinanderzusetzen. Insbesondere in diesem Jahr mit einem Augenmerk auf die Hindernisse im Infektionsschutz und der Verbreitung des Telearbeitsplatzes, dem Homeoffice.
Infektionsschutz während der Pandemie
Der Infektionsschutz stellt Unternehmen derzeit vor verschiedene Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Einzelhändler müssen in besonderem Maße Mitarbeiter und Kunden schützen. Dies geschieht derzeit durch Abstandhalten in den Läden, die seit kurzem eingeführte Maskenpflicht oder auch die Abtrenn-Vorrichtungen überall dort, wo kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
Homeoffice als Teil der Abbremsung der Infektionsausbreitung
Den Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2020 erfahren dieses Jahr eine Vielzahl an Menschen in den eigenen vier Wänden. Denn überall dort, wo es möglich ist, sind Arbeitnehmer dazu angehalten, im Telearbeitsplatz in Homeoffice und am mobilen Arbeitsplatz zu arbeiten. Dies bremst die Infektionsketten und sorgt dafür, dass Mitarbeiter in einer Unternehmung sich möglichst nicht gegenseitig anstecken.
Ergonomie im Homeoffice oder am mobilen Arbeitsplatz
Da viele Arbeitnehmer erst seit kurzem von Zuhause arbeiten, sind die Arbeitsplätze am Telearbeitsplatz häufig noch nicht auf die Ergonomie angepasst. Da die Unternehmen sich sehr schnell an die gegebenen Umstände anpassen mussten, ist für ein Großteil der sich in der Telearbeit befindlichen Arbeitnehmer keine Gefährdungsbeurteilung erstellt worden und die Arbeitsanforderungen oft nicht optimal angepasst.
Unterweisungspflicht ohne Ansteckungsgefahr
Der Arbeitgeber ist gemäß § 6 ArbStättV verpflichtet, den Beschäftigten zu unterweisen. Dabei wird insbesondere auch die Arbeit an Bildschirmgeräten einbezogen. Konkret sind das am Bildschirmarbeitsplatz besonders die Belastungen der Augen oder die Ergonomie. Um der Unterweisungspflicht nachzukommen, können Sie auf Online-Unterweisungen ausweichen. So entfällt das Ansteckungspotential während der Unterweisung.