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Unterschied Einweisung vs. Unterweisung – einfach erklärt

Die Begriffe Unterweisung und Einweisung werden im Arbeitsalltag oftmals fälschlicherweise als Synonyme verwendet. Sie klingen recht gleich und bilden einen ähnlichen Kontext ab. Beide Begriffe sind im Arbeitsschutz verortet und dienen der Gesundheit der eigenen Mitarbeiter.

In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen Einweisung und Unterweisung für den Arbeitsschutz jedoch sehr wichtig. Im Beitrag werden daher alle relevanten Aspekte beleuchtet.

Wie unterscheidet sich die Einweisung von der Unterweisung?

Sowohl die Einweisung als auch die Unterweisung dienen einer gefahrlosen und sicheren Arbeitsumgebung. Beide sollen die betriebliche Gesundheitsvorsorge unterstützen und den Arbeitsschutz gewährleisten.

Zur besseren Übersicht sind nachfolgend die wichtigsten Unterschiede erklärt:

EinweisungUnterweisung
Nicht gesetzlich verankertGesetzlich vorgeschrieben laut §12 Abs. 1 ArbSchG und zusätzlich genannt in § 4 DGUV Vorschrift 1
Vermittelt (praktischen) Umgang mit den ArbeitsmittelnFester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (Sicherheit und Gesundheitsschutz)
Findet am konkreten Arbeitsplatz stattKann im Rahmen von Schulungen stattfinden, die nicht am eigentlichen Arbeitsplatz durchgeführt werden
Wird meist nur einmalig durchgeführtMuss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden

Wichtig: Obwohl die Einweisung nicht gesetzlich definiert wird, stellt sie dennoch einen wichtigen Teil der Arbeitssicherheit dar.

Um die beiden Begriffe noch besser zu verstehen, haben wir nachfolgend alle Merkmale für Sie ausführlich erklärt.

Was genau ist die Einweisung?

Die Einweisung ist im Gegensatz zur Unterweisung nicht gesetzlich verankert. Sie kann jedoch als Bestandteil einer Unterweisung gesehen werden. Einweisungen finden i.d.R. am konkreten Arbeitsplatz statt und vermitteln den praktischen Umgang mit verschiedenen Arbeitsmitteln. Das kann beispielsweise die sachgemäße Nutzung einer Maschine oder Anlage sein.

Durch die praxisorientierte Vorgehensweise ersetzt die Einweisung jedoch nicht die grundlegenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsunterweisungen.

Ein weiterer Unterschied zur Unterweisung liegt in der Häufigkeit. Die Einweisung wird meist einmal am Anfang einer Tätigkeit durchgeführt, um Mitarbeiter mit der Arbeitsweise vertraut zu machen. Das kann unter anderem auch bei neuen Mitarbeitern im Rahmen des Onboardings stattfinden.

Was genau ist die Unterweisung?

Die Unterweisung bezeichnet die gezielte Vermittlung von Informationen und Verhaltensregeln an Mitarbeiter, um deren Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie soll jeden im Unternehmen über die richtige Vorbeugung von gesundheitlichen Gefährdungen oder Unfällen am Arbeitsplatz informieren. Zusätzlich gibt sie Aufschluss darüber, wie man sich in einem Notfall verhalten sollte.

Die Unterweisung gehört offiziell zu den Pflichten des Arbeitgebers.

Dabei werden konkrete Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen erklärt, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten ihre Aufgaben sicher und korrekt ausführen können. Die Unterweisung ist in § 12 Absatz 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) für Arbeitgeber verankert. Dabei muss der Arbeitgeber sämtliche Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit “angemessen” unterweisen. Um das Wissen zu festigen, müssen Unterweisungen regelmäßig wiederholt werden.

Die sog. “Gefährdungsbeurteilung” dient der Identifizierung von potenziellen Gefahren und hilft bei der Festlegung der Inhalte der Unterweisung.

Quellen:

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