Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2025
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz entsprechend verschiedener Vorgaben umzusetzen. In den ASA-Sitzungen kommen alle Teilnehmenden des Arbeitsschutzausschusses zusammen und tauschen sich über relevante Arbeitsschutz-Themen aus.
Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitsschutzausschuss die Aufgabe, “Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten”.
Was versteht man unter einer ASA-Sitzung?
Eine ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss-Sitzung) ist ein regelmäßiges Treffen innerhalb eines Unternehmens, bei dem sich Arbeitgeber, Mitglieder des Betriebsrats, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit austauschen.
Ziel der ASA-Sitzung ist es, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu planen, Probleme zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Gemäß § 11 ASiG muss der Arbeitsschutzausschuss mindestens “einmal vierteljährlich” zusammenkommen.
Die Durchführung liegt dabei in der Verantwortung des Arbeitgebers. Dabei müssen bevollmächtigte Personen im Unternehmen die Durchführung und Leitung übernehmen.
Wann sind ASA-Sitzungen verpflichtend?
Gesetzlich vorgeschrieben sind ASA-Sitzungen für alle Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Dazu werden Teilzeitkräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden mit dem Faktor 0,5 und bis zu 30 Stunden mit 0,75 gerechnet.
Heißt also:
- Vollzeitbeschäftigte: Faktor 1
- Teilzeitbeschäftigte mit max. 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche: Faktor 0,5
- Teilzeitbeschäftigte mit max. 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche: Faktor 0,75
Ein simples Rechenbeispiel:
20 Beschäftigte mit 40 Wochenstunden + 10 Beschäftigte mit 20 Wochenstunden = 25 Mitarbeiter.
Der Betrieb ist in diesem Fall dazu verpflichtet, eine ASA zu bilden und regelmäßige ASA-Sitzungen durchzuführen.
Wer nimmt an ASA-Sitzungen teil?
Die Zusammensetzung des Arbeitssicherheitsausschusses hängt von der Größe und Struktur des Unternehmens ab.
Das Gesetz gibt gem. § 11 ASiG folgende Zusammensetzung des Ausschusses vor:
- Der Arbeitgeber, bzw. ein bevollmächtigter Vertreter
- Betriebsarzt, oder mehrere Betriebsärzte
- eine Sicherheitsfachkraft (SiFa)
- einen Sicherheitsbeauftragten gem. § 22 SGB VI
- 2 Arbeitnehmervertreter (Mitglieder des Betriebsrats)

Dabei ist es nicht verpflichtend, dass alle Betriebsärzte oder Sicherheitsbeauftragte an den Sitzungen teilnehmen. Es wird in der Regel eine Person bestimmt, die stellvertretend an den ASA-Sitzungen teilnimmt.
Durch diese vielfältige Besetzung fließen alle relevanten Perspektiven und Fachkenntnisse in die Diskussionen ein, sodass Maßnahmen ganzheitlich und ausgewogen entwickelt werden können.
Vorteile von digitalen ASA-Sitzungen
Sie haben durchaus die Möglichkeit, Ihre ASA-Sitzungen digital durchzuführen. Das Gesetz schreibt nicht vor, die Sitzungen in physischer Form abzuhalten. Alle Teilnehmenden können online zusammenkommen und die Inhalte der ASA-Sitzungen besprechen.
Der Vorteil: Die Sitzungen können ortsunabhängig stattfinden, bei denen Teilnehmende sich nicht am gleichen Standort befinden müssen. Das ist vor allem für Unternehmen mit mehreren Standorten und “remote work” interessant.

Ablauf & Inhalte einer ASA-Sitzung
Eine effektive Organisation ist der Schlüssel zum Erfolg von ASA-Sitzungen.
Dazu gehören die frühzeitige Bereitstellung der Geschäfts- bzw. Tagesordnung, die sorgfältige Protokollierung der Diskussionen und Beschlüsse sowie die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.
Der Ablauf einer ASA-Sitzung ist gesetzlich nicht verankert. Doch je strukturierte ASA-Sitzungen geplant werden, desto besser können Maßnahmen für besseren Arbeitsschutz definiert werden.
Dabei sollte eine Geschäftsordnung definiert werden, die aufklärt über:
- Verantwortlichkeiten und Zusammensetzung des Ausschusses
- Aufgaben
- Termine und Einladungen
- Tagesordnung der ASA-Sitzungen
- Beschlussfähigkeit
- Ggfs. Hinzunahme externe Sachverständige
Die „richtigen“ Inhalte der ASA-Sitzungen sind wichtig, um den Arbeitsschutz nachhaltig zu verbessern und eine sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen.
Dafür sind folgende Inhalte als Tagesordnung denkbar:
- Prüfung der Protokolle der letzten Sitzungen
- Aktuelle Fragen und Themen der Teilnehmer
- Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
- Diskussion über anstehende / geplante Unterweisungen oder Schulungen
- Sonstige Themen im Betrieb, die für den Arbeitsschutz relevant sind
Während der Sitzung sollten alle Teilnehmer ermutigt werden, offen und konstruktiv zu diskutieren. Die Behandlung von Tagesordnungspunkten sollte strukturiert erfolgen. Es wird dabei genug Zeit für die Diskussion von Lösungsansätzen und die Planung von Maßnahmen eingeräumt.
Die Dokumentation und das Protokoll der Diskussionen, Entscheidungen und Aufgaben ist essenziell für ausreichende Transparenz, die Nachverfolgung und die Verbesserung von Sicherheitsstrategien.
Klare Kommunikation der Ergebnisse stärkt das Engagement der Mitarbeiter.

Das Protokoll bei einer ASA-Sitzung
Ein gut geführtes Protokoll kann die Umsetzung der Maßnahmen, die in der ASA-Sitzung definiert wurden, enorm erleichtern. Zusätzlich können in zukünftigen Sitzungen bereits durchgeführte Maßnahmen erneut analysiert und bewertet werden.
Auch wenn ein ASA-Protokoll gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir dringend, die Sitzungen sorgfältig zu protokollieren.
Und wer übernimmt das ASA-Protokoll?
Das ist idealerweise eine “neutrale” Person, die nicht aktiv an der ASA-Sitzung teilnimmt. So stellen Sie sicher, dass das Protokoll alle wichtigen Inhalte und Beschlüsse sowie Maßnahmen enthält.
Rolle der ASA-Sitzungen in der Unternehmenskultur
Über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus spielen ASA-Sitzungen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Unternehmenskultur.
Sie signalisieren ein klares Engagement für die Belange der Mitarbeiter und tragen dazu bei, ein Umfeld zu schaffen, in dem Sicherheit und Gesundheit als gemeinsame Verantwortung verstanden werden.
Eine proaktive Sicherheitskultur, die von regelmäßigen ASA-Sitzungen unterstützt wird, kann die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung erhöhen und letztlich zur Steigerung der Produktivität beitragen.
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Quellenangaben:
- „Sicherheitshandbuch Arbeitsschutz“, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- https://www.gesetze-im-internet.de/asig/__11.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__22.html
Bildquellen:
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Jacob Lund/Shutterstock.com
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